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Produkt zum Begriff Kollektivvertrag:


  • Adapt Ergo Boost Single Monitorarm - Bildschirmhalterung
    Adapt Ergo Boost Single Monitorarm - Bildschirmhalterung

    Sanft,präzise,flexibel Die Ergo-Boost Monitorarme ermöglichen ihren Nutzern komfortables Arbeiten über den ganzen Tag. Durch das integrierte Gasfedersystem lassen sich Bildschirme präzise einstellen oder bewegen. Die große Reichweite bietet außergewöhnlich viel Spielraum bei der Höhen- und Breiteneinstellung. Damit passen sie sich mühelos sowohl an unterschiedliche Arbeitshaltungen als auch an alle gängigen Monitorformate an. Sie sind als Einzel- oder Doppel-Monitorhalter erhältlich. Vorteile des Ergo-Boost Monitorarms Der Ergo-Boost Monitorarm lässt sich leicht verstellen, so dass der Nutzer den ganzen Tag komfortabel am Bildschirm arbeiten kann. Sanfte, genaue Bewegung Integrierte Kabelführung! Das integrierte Kabelmanagement entlang des Monitorarms und der Tischbefestigung sorgt für ordentliche Kabelführung. Flexibel Die beweglichen Monitorarme bieten einen großen vertikalen und horizontalen Verstellbereich. Damit sind sie für die Aufnahme von Monitoren zwischen 17” und 32” Bildschirmdiagonale geeignet. Zukunftsicher Jeder Monitorarm kann Bildschirme mit einem Gewicht von 1kg bis 9kg aufnehmen und ist damit auch für zukünftige Modelle geeignet. Universal-Befestigung Die Lieferung umfasst sowohl eine C-Klemme als auch eine Befestigung mittels Tischbohrung, die die Anbringung an Tischplatten zwischen 10mm und 80mm Stärke ermöglichen. Vorteile des Ergo-Boost Monitorarms Garantie 5 Jahre Garantie Monitorarm Eigenschaften auf einen Blick 1. Integrierte Kabelführung an Armen und Tischklemme 2. Gewichtsausgleich durch Gasfeder-System 3. 180°-Drehbegrenzer verhindert ungewollte Bewegungen des Arms 4. Integrierte USB-Anschlüsse 5. VESA-Monitorbefestigung mit Sicherung

    Preis: 149.00 € | Versand*: 0.00 €
  • FELLOWES Bildschirmträger Doppel-Monitorarm 8044001 freistehend
    FELLOWES Bildschirmträger Doppel-Monitorarm 8044001 freistehend

    Bildschirmträger Doppel-Monitorarm FELLOWES 8044001 freistehend

    Preis: 49.12 € | Versand*: 5.99 €
  • Relaxdays Monitorständer Bambus, Bildschirmerhöhung, PC-Ablage, Bildschirmständer mit Schublade, HBT: 12x70x19cm, natur
    Relaxdays Monitorständer Bambus, Bildschirmerhöhung, PC-Ablage, Bildschirmständer mit Schublade, HBT: 12x70x19cm, natur

    Mit dieser Bildschirmerhöhung aus Bambus sorgst Du für Ordnung am Arbeitsplatz. Der Monitorständer schafft mit seiner Schublade, den Ablagen und offenen Fächern viel Stauraum für Büroutensilien, Stifte und Visitenkärtchen. Platziere, wenn Du magst, auch eine Kaffeetasse auf dem Bildschirmpodest oder lege Dein Smartphone ab. Nach Feierabend kannst Du die Tastatur einfach unterschieben. Der Bildschirmständer sorgt darüber hinaus für eine aufrechte Sitzposition und schont Rücken und Nacken. Lieferumfang 1x Monitorständer in Einzelteilen Montagematerial

    Preis: 22.99 € | Versand*: 0.00 €
  • HAMMERBACHER Bildschirmhalterung silber
    HAMMERBACHER Bildschirmhalterung silber

    Bildschirmhalterung von HAMMERBACHER: perfekt für mehr Arbeitsfläche und den optimalen Blick Diese elegante Bildschirmhalterung schafft mehr Platz auf Ihrem Schreibtisch und garantiert einen optimalen Blick auf Ihren Bildschirm. Hierfür können Sie die Ausrichtung des Bildschirms ganz individuell Ihren Bedürfnissen anpassen. Für die beste Sicht auf Ihren Bildschirm besitzt die Bildschirmhalterung nachfolgende Vorteile: Drehbar um 360° Neigbar um + 90°/-55 Schwenkbar um +/-90° Tragfähigkeit: bis 7 kg Für Ihre HAMMERBACHER Orgaschiene Die Bildschirmhalterung ist passend für die Hammerbacher Orgaschiene und gewährleistet in Kombination mit dieser einen hervorragend organisierten und ergonomischen Arbeitsplatz. Das silberne Aluminium, pulverbeschichtet verleiht der Bildschirmhalterung neben Stabilität zugleich eine elegante Optik. Profitieren Sie von der großen Platzersparnis und bestellen Sie die HAMMERBACHER Bildschirmhalterung jetzt hier in unserem Online-Shop!

    Preis: 324.86 € | Versand*: 0.00 €
  • Wer ist Kollektivvertrag angehörig?

    Der Kollektivvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, die die Arbeitsbedingungen für eine bestimmte Branche oder Berufsgruppe regelt. Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen tätig sind, das an den Kollektivvertrag gebunden ist, profitieren von den darin festgelegten Regelungen, wie z.B. Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen. Somit sind Arbeitnehmer, die in einem solchen Unternehmen beschäftigt sind, automatisch dem Kollektivvertrag angehörig. Dies bietet den Arbeitnehmern einen gewissen Schutz und sorgt für faire Arbeitsbedingungen in der jeweiligen Branche.

  • Wer verhandelt Kollektivvertrag Österreich?

    Der Kollektivvertrag in Österreich wird zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften verhandelt. Dabei vertreten die Arbeitgeberverbände die Interessen der Unternehmen und die Gewerkschaften die Interessen der Arbeitnehmer. Die Verhandlungen finden auf Branchenebene statt und regeln unter anderem Arbeitsbedingungen, Löhne und Arbeitszeiten. Ziel ist es, faire Bedingungen für alle Beschäftigten in einer Branche zu schaffen und soziale Standards zu gewährleisten. Letztendlich müssen sich beide Seiten auf einen gemeinsamen Kollektivvertrag einigen, der dann für alle Beschäftigten in der Branche verbindlich ist.

  • Ist ein Kollektivvertrag verpflichtend?

    Ein Kollektivvertrag ist in der Regel verbindlich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich des Vertrags fallen. Das bedeutet, dass die im Kollektivvertrag festgelegten Regelungen und Bestimmungen für alle Parteien verpflichtend sind. Arbeitgeber müssen sich an die darin festgelegten Arbeitsbedingungen halten, während Arbeitnehmer Anspruch auf die im Vertrag festgelegten Rechte und Leistungen haben. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Kollektivvertrag nur dann verpflichtend ist, wenn er für die jeweilige Branche oder den jeweiligen Wirtschaftszweig gilt. Es ist ratsam, sich über die geltenden Kollektivverträge zu informieren, um sicherzustellen, dass man die entsprechenden Regelungen einhält.

  • Wer macht den Kollektivvertrag?

    Der Kollektivvertrag wird zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften ausgehandelt. Diese Verhandlungen finden auf Branchenebene statt und regeln die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in einem bestimmten Wirtschaftszweig. Der Kollektivvertrag legt unter anderem Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen fest. Er ist für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der jeweiligen Branche verbindlich und gilt für einen festgelegten Zeitraum. Wer letztendlich den Kollektivvertrag abschließt, hängt von den Verhandlungspartnern und den jeweiligen gesetzlichen Regelungen ab.

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  • FELLOWES Bildschirmträger weiß 100016561
    FELLOWES Bildschirmträger weiß 100016561

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    Preis: 20.47 € | Versand*: 5.99 €
  • Wer schließt einen Kollektivvertrag ab?

    Ein Kollektivvertrag wird zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband abgeschlossen. Diese beiden Parteien vertreten die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einer bestimmten Branche oder Region. Der Kollektivvertrag regelt die Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel Löhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen. Er gilt dann für alle Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich des Vertrags fallen, unabhängig davon, ob sie Mitglied der Gewerkschaft sind oder nicht. Durch den Kollektivvertrag sollen faire und einheitliche Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten in der Branche gewährleistet werden.

  • Wo wird der Kollektivvertrag veröffentlicht?

    Der Kollektivvertrag wird in der Regel von den Sozialpartnern, also den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, ausgehandelt. Nach der Unterzeichnung wird der Kollektivvertrag beim Arbeits- und Sozialministerium hinterlegt. Dort kann er von den betroffenen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgebern eingesehen werden. Zudem wird der Kollektivvertrag oft auf den Websites der jeweiligen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände veröffentlicht. Arbeitnehmer:innen können auch ihren Betriebsrat oder die Personalabteilung um Informationen zum Kollektivvertrag bitten.

  • Für wen gilt kein Kollektivvertrag?

    Für selbstständige Unternehmer gilt in der Regel kein Kollektivvertrag, da sie ihre Arbeitsbedingungen und Gehälter selbst festlegen. Auch leitende Angestellte, die überwiegend eigenverantwortlich arbeiten und Personalverantwortung tragen, fallen oft nicht unter einen Kollektivvertrag. Zudem können bestimmte Branchen oder Betriebe von der Kollektivvertragsregelung ausgenommen sein, wenn sie beispielsweise tarifliche Sonderregelungen haben. Praktikanten, Volontäre und geringfügig Beschäftigte sind ebenfalls oft nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt. Insgesamt gibt es also verschiedene Ausnahmen und Sonderregelungen, für die kein Kollektivvertrag gilt.

  • Was steht in einem Kollektivvertrag?

    In einem Kollektivvertrag stehen die arbeitsrechtlichen Regelungen, die zwischen einem Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft ausgehandelt wurden. Dies umfasst unter anderem Regelungen zu Arbeitszeiten, Löhnen, Urlaubsansprüchen, Kündigungsfristen und Arbeitsbedingungen. Der Kollektivvertrag gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in den betroffenen Branchen oder Unternehmen tätig sind. Er schützt die Rechte der Beschäftigten und sorgt für faire Arbeitsbedingungen. Durch den Kollektivvertrag wird eine einheitliche und geregelte Arbeitsumgebung geschaffen, die sowohl den Arbeitgebern als auch den Arbeitnehmern Sicherheit bietet.

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